Änderungen bei der motorbezogenen Versicherungssteuer ab 01.10.2020
Für die Berechnung der motorbezogenen Versicherungssteuer gilt die gesetzliche Regelung laut Steuerreformgesetz 2020 (StRefG) ausgegeben am 29.10.2020. Grundlage für die durchzuführenden Änderungen sind die Neuerungen im Versicherungssteuergesetz zur motorbezogenen Versicherungssteuer. Die motorbezogene Versicherungssteuer ist abzuführen unabhängig davon, ob jemand wenig oder viel fährt, denn sie besteuert den Benzinverbrauch eines Kraftfahrzeuges mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen, für die eine KFZ-Haftpflichtversicherung besteht.
PKW und Motorräder, die nach dem 30. September 2020 erstmalig zugelassen wurden, werden auf Basis einer neuen Bemessungsgrundlage und eines neuen Steuersatzes besteuert. Neue Bemessungsgrundlage ist die Leistung des Verbrennungsmotor (bzw. der Hubraum bei Motorrädern) und zusätzlich der CO2-Ausstoß in g/km.
Für die anzuwendende Rechtslage der motorbezogenen Versicherungssteuer wird der Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeuges herangezogen. Es handelt sich hierbei um das Datum der Erstzulassung laut Zulassungsbescheinigung.
Um die Änderung der durchschnittlichen CO2-Emissionen auf Grund der technischen Entwicklung und der regulatorischen Vorgaben zu berücksichtigen, sinken die Abzugsbeträge jährlich – beginnend mit 1. Jänner 2021 – vom CO2-Ausstoß um 3 g/km sowie von der Motorleistung um 1 kW. Der angepasste Steuersatz gilt für Personenkraftwagen, die im jeweiligen Jahr der Anpassung erstmalig zugelassen werden.
Befreit von der motorbezogenen Versicherungssteuer sind:
- reine Elektrofahrzeuge
- Fahrzeuge, die auf Menschen mit einer Behinderung zugelassen sind
- Motorräder, deren Hubraum 100 Kubikzentimeter nicht übersteigt
- weitere gesetzlich vorgesehenen Befreiungen, wie z.B. Taxis
Für die Berechnung der neuen Steuer ist der CO2-Wert nach WLTP (World harmonized Light-duty Vehicles Test Procedure) bei dem PKW und WMTC (Word Motorcycle Test Cycle) bei den Motorrädern einzugeben. Sie finden den CO2-Wert auf den COC Papieren, dem Typenschein, dem Datenauszug, der Übereinstimmungsbescheinigung oder auf der Scheckkarten-zulassungsbescheinigung.

Author: superadmin
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